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GEZ kassiert für Zimmer ohne Fernseher

Stuttgart Baden-Württemberg Deutschland


Dass die Gebührenordnung der GEZ wie Willkür anmutet und jeder logischen Schlussfolgerung zu widersprecht, zeigt sich bei aktuellen Neuerungen. Denn seit Kurzem sieht die Einzugszentrale vor, dass Hotels, Hostels und andere Unterkünfte pauschal für jeden vermietbaren Raum separate Gebühren entrichten sollen. Ausgenommen ist lediglich der sozusagen erste Raum.
 
Das East Seven Hostel aus Berlin soll für
 
Beispielhaft dafür ist das East Seven Hostel aus Berlin. Die Situation vor Ort sieht wie folgt aus: Für die 20 Gästezimmer mit insgesamt 60 Betten soll ab dem 01. Januar 2012 eine Gebühr von insgesamt 1.440 Euro pro Jahr entrichtet werden. Das sind jeweils 5,99 Euro pro Zimmer. Bisher musste lediglich ein Betrag von etwa 100 Euro gezahlt werden. Wenngleich man bedenken muss, dass sich das einzige Empfangsgerät, in diesem Hostel ein Radio im Rezpetionsbereich des Empfangs, befindet. Zwar immer noch ein vergleichsweise hoher Betrag, aber für diese Nutzung immer noch annähernd überschaubar. Mit der zusätzlichen Zahlung entbehrt das System der GEZ allerdings jeglicher Logik. Denn in keinem weiteren Raum der Unterkunft befindet sich ein Radio, geschweige denn ein Fernsehgerät. Die Nutzung der Zimmer mit mehreren Betten würde einer Installation von Empfangsgeräten zudem nicht ermöglichen, da sich teilweise fremde Besucher die Räume teilen und die Unterkünfte ohnehin lediglich als kurzfristige Schlafgelegenheiten genutzt werden und nicht als Aufenthaltsräume. Diese Tatsache in Kombination mit den zusätzlich anfallenden Kosten erscheint den Betreibern des Hostels als rechtlich unhaltbar.
 
Grundlage der Gebühren
 
Grundlage dieser zusätzlichen Gebühren ist die Entscheidung der Ministerpräsidenten der Länder, nach der zukünftig alle Haushalte pauschal 17,98 Euro pro Monat an die GEZ zu entrichten haben. Dieser Betrag ist ganzheitlich fällig, unabhängig davon ob Empfangsgeräte wie Radio, Fernseher oder Computer im Haushalt genutzt werden. Ausgenommen davon sind lediglich soziale Härtefälle, wenn ein entsprechender Nachweis besteht. Diese Regelung gilt auch für Jugendherbergen. Dahingegen müssen Hotels die genannten 5,99 Euro pro Zimmer ableisten, was bei vorhandenen TV-Anschlüssen und Fernsehern nachvollziehbar erscheint und für viele Hotelbetreiber eine deutliche Ersparnis nach sich zieht. Verständlich, dass von dieser Seite aus keine Kritik an der Neuregelung auftritt. Allerdings wurden Hostelbesitzer in diesem Zusammenhang nicht gehört.
 
Austritt aus der Dehoga
 
Ein erster Schritt, den Betreiber von Hostels vollzogen haben, war der Austritt aus der Vereinigung Dehoga, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband. Der Grund dafür ist, dass sie sich nicht mehr angemessen in ihren Interessen vertreten fühlen. Denn von diesem Verband wurde die neue Gebührensatzung der GEZ akzeptiert. Der Geschäftsführer der Kette A&O Hostels sieht darum entsprechende weitere Konsequenzen vor. Bei einem neu eingerichteten Hostel in Köln sind im ganzen Haus weder Radio- noch TV-Geräte vorgesehen. Ein Umstand, mit dem der Betreiber vor Gericht gehen und einen Präzedenzfall schaffen will.
 
GEZ apelliert an die Solidarität der Hostelbetreiber
 
Diese Entscheidung wird von Seiten der GEZ, man möchte meinen, wie gewohnt eigenwillig kommentiert. Sie appelliert an die Solidarität der Hostelbetreiber. Nach ihrem Verständnis ergibt sich die Legitimation der Neuregelung aus dem Grundgedanken, dass alle Räume, in denen eine Einrichtung von Empfangsgeräten theoretisch möglich wäre, verständlicherweise mit einer entsprechenden Gebühr belegt werden. Schließlich sollten sich Hotels und Hostels als Teil der Gesellschaft verstehen und dazu einen angemessenen Beitrag leisten. Diese Einschätzung wird von den betroffenen Einrichtungen nicht geteilt, zumal sich die zuständigen Kontaktpersonen auf individuelle Nachfragen und Beschwerden nicht angesprochen fühlen und jegliche Rückmeldung vermissen lassen.
 
GEMA
 
Noch vollkommen unberührt von anfallenden Gebühren sind die Neuregelungen der GEMA, die öffentliche Unterkünfte ebenfalls betreffen. Zwar sind nur diejenigen Hotels und Hostels zur Abgabe verpflichtet, die auch eine Bar oder ähnliche Thekenwirtschaft betreiben, doch davon gibt es reichlich. Darüber hinaus kommt noch die große Masse an Gaststätten hinzu, die aufgrund der neuen Gebühren heftige finanzielle Belastungen befürchten. Zwar erscheinen die Veränderungen bei erster Betrachtung als Vereinfachung der bisherigen Praxis, aber die stärkere Pauschalisierung wird gleichmäßige Zahlungserhöhungen in riesigen Dimensionen nach sich ziehen.
 
McAllister kritisiert Gebühren
 
Doch zumindest in dieser Situation erscheint prominente politische Hilfe durch den niedersächsischen Ministerpräsidenten der CDU David McAllister. In einem offenen Brief richtete er sich an die GEMA und kritisierte deren neue Gebühren. Er forderte eine angemessene Modifizierung und kündigte ansonsten Konsequenzen politischer Art an. Was bisher nicht, oder nur mit großem Aufwand möglich schien, soll damit umgesetzt werden. Mit seinem Brief spricht McAllister nämlich auch das Patentamt an, das bisher im überwiegenden Teil aller Entscheidungen zugunsten der GEMA agiert hat. Sollten keine entsprechenden Änderungen seitens der GEMA und des Patentamtes stattfinden, könnte über die Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde nachgedacht werden. Dieses Gremium als politisch geprägtes Kontrollorgan würde schließlich den bisherigen Einrichtungen gegenüber gestellt und diese aushebeln.
 
Dachverbände im Schadensbegrenzung bemüht 
 
Diese Haltung erscheint der DEHOGA allerdings als lange überfällig und immer noch zu schwerfällig. Denn abgesehen von besagtem Brief ist bisher noch kein zuständiges Gremium aktiv geworden. Daraus folgt, dass sich Dachverbände selbst direkt an die GEMA zu wenden versuchen, um zumindest eine Art Schadensbegrenzung zu betreiben. Der Bund Deutscher Karneval hat zum Beispiel in Verhandlung mit der GEMA einen Aufschub um vier Monate vom 01. Januar 2012 bis zum 01. April 2012 erwirkt. Damit wurde vorerst die Hauptsaison des Karnevals vor den neuen Kosten abgeschirmt. Außerdem wurde vereinbart, dass ein zusätzlich anfallender Aufschlag um stolze 50 Prozent nach einer Auftrittsdauer von fünf Stunden auf acht Stunden ausgeweitet wurde. Jedoch erscheint dieses Verhandeln eher als ein Aufschub der drohenden Maßnahmen, die unausweichlich anfallen werden.
 
 
Die neuen Gebührenordnungen der GEZ und GEMA werden also weiterhin für Auseinandersetzungen sorgen, noch mehr, als dies ohnehin schon passiert. Denn erneut wirken die Einzugsgewohnheiten willkürlich und ausgesprochen ungerecht. Die Tatsache, dass sich auf politischer Ebene immer noch bedenklich wenig Widerstand regt, wird Betroffene also verstärkt dazu antreiben, sich notfalls mit Rechtsmitteln gegen unfaire und horrende Zahlungen zur Wehr zu setzen.

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